FLL-Baumkontrollen
FLL steht für ein standardisiertes Zertifizierungsverfahren für Baumkontrolleure, welches von den betroffenen Kreisen (Unternehmerverband, Kommunen, Sachverständige, Prüfinstitute, Wissenschaft) entwickelt wurde und umfasst die Baumkontrolle in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und den allgemeinen gesundheitlichen Zustand eines Baumes.
Grundsätzlich ist jeder Baumbesitzer (Privatperson oder Gemeinden/Kommunen) verpflichtet die Verkehrssicherheit seiner Bäume regelmäßig kontrollieren und dokumentieren zu lassen, sofern die Bäume an den öffentlichen Verkehrsbereich grenzen.
Bei Waldbesitzern ist diese Verpflichtung auf die am Waldrand und/oder an öffentliche Grundstücke grenzenden Bäume reduziert. Der Waldbesitzer muss allerdings gewährleisten, dass Spaziergänger, Wanderer, Sportler, etc. Waldwege für den ausgewiesenen Verwendungszweck gefahrlos nutzen können.
Eine Regelkontrolle sollte grundsätzlich zweimal pro Jahr durchgeführt werden. Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Bei dieser Regelkontrolle handelt es sich um eine Sichtkontrolle bei der die Gesundheit und die Standsicherheit der Bäume überprüft und dokumentiert wird. Sofern bei der Sichtkontrolle Schäden festgestellt werden, sollte der Baum entsprechend behandelt oder einer weiteren eingehenden Untersuchung unterzogen werden.
Neben den regelmäßigen Kontrollen sollten Bäume z.B. nach Stürmen, Gewittern, starkem Schneefall, oder bei offensichtlichen Schäden zusätzlich kontrolliert werden.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem ausgebildeten Personal bei der Kontrolle Ihrer Bäume zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne
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